Zulassung für Abrechnung ab 01.01.2012

Die Abrechnungen gegenüber den KZV’en für KCH, ZE, PAR, KBR und KFO sollen ab 01.01.2012 grundsätzlich elektronisch erfolgen. Dafür ist für alle Softwareprogramme, die diese Abrechnung anbieten, eine (neue) Eignungsfeststellung durch die KZBV notwendig.

Wir haben die Eignungsfeststellung der KZBV für unsere Verwaltungssoftware zum 21.10.2011 erhalten.

Zitat KZBV:
„Wir teilen Ihnen hierzu mit, dass Ihr folgend näher bezeichnetes Praxissystem die Eignungsfeststellungskriterien Version 2.0 realisiert hat und für die kassenzahnärztliche Abrechnung (weiterhin) eingesetzt werden darf:

Programmname/-version: stoma-win/kfo-win / 8.0.10
Programmstandskennzeichen: 197.20

Die Umsetzung der neuen Anforderungen bezüglich der Module der KZBV erfolgt für die Bereiche KCH, KFO, ZE, KBR und PAR im Rahmen der Supportverträge kostenfrei und ohne Erhöhung der Supportgebühren!

Die Zeit für die Umsetzung der geforderten Änderungen zum 01.01.2012 war wesentlich zu knapp bemessen. Wir bemühen uns trotzdem um eine fristgerechte Implementierung in unsere Software. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des bvitg und VDDS.

In unserer Zahnarztsoftware stoma-win sind die DTA-Abrechnungsmodule KCH, ZE, KBR und PAR im Grundpaket enthalten.
Unsere Software für Kieferorthopäden kfo-win beinhaltet in der Grundversion die DTA-Abrechnungsmodule KFO, KBR und PAR.

Zusätzlich bieten wir für kieferorthopädisch tätige Zahnärzte ganz neu unser Einsteigerprodukt kfo-win LIGHT für die BEMA-KFO-Abrechnung an.

Als Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung von BEMA-KCH und -ZE bieten wir ebenfalls neu unser Produkt stoma-win LIGHT.

Die neuen Programmversionen und -funktionen von stoma-win und kfo-win werden wir rechtzeitig vor dem Quartalswechsel zur Verfügung stellen.

Zum elektronischen Einlesen von Fremdlabor-Rechnungen bieten wir unseren Kunden mit labor PLUS optional eine professionelle Lösung an.