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Zulassung für Abrechnung ab 01.01.2012 |
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Die Abrechnungen gegenüber den KZV’en für KCH, ZE, PAR, KBR und KFO sollen ab 01.01.2012 grundsätzlich elektronisch erfolgen. Dafür ist für alle Softwareprogramme, die diese Abrechnung anbieten, eine (neue) Eignungsfeststellung durch die KZBV notwendig. Wir haben die Eignungsfeststellung der KZBV für unsere Verwaltungssoftware zum 21.10.2011 erhalten. Zitat KZBV: Programmname/-version: stoma-win/kfo-win / 8.0.10 Die Umsetzung der neuen Anforderungen bezüglich der Module der KZBV erfolgt für die Bereiche KCH, KFO, ZE, KBR und PAR im Rahmen der Supportverträge kostenfrei und ohne Erhöhung der Supportgebühren! Die Zeit für die Umsetzung der geforderten Änderungen zum 01.01.2012 war wesentlich zu knapp bemessen. Wir bemühen uns trotzdem um eine fristgerechte Implementierung in unsere Software. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des bvitg und VDDS. In unserer Zahnarztsoftware stoma-win sind die DTA-Abrechnungsmodule KCH, ZE, KBR und PAR im Grundpaket enthalten. |
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